Mit dem heutigen Tag wird folgende Regel gültig:
§5 Verboten sind / ist ...
(10) ... jeglicher Handel mit Echtgeld.
Der "Stand" des Regelwerks wurde dementsprechend auf das heutige Datum geändert. Dies ist allerdings die einzige Änderung.
Grund für diesen Beschluss ist folgender Fall: https://dorfmine.com/index.php?threads/einwildesjulixn.1890/

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